Ab sofort haben alle Schiedsrichter*innen im Freistaat die Möglichkeit, ihren Schiri-Ausweis als offizielles digitales Dokument auf dem Smartphone mit dabei zu haben und entsprechend zu nutzen. Immer und überall. Selbstverständlich!
Im Menü der Applikation unter dem Reiter „Schiri-Ansetzung“ findet sich nun auch der Punkt „SR-Ausweis anzeigen“. Voraussetzung dafür, dass das digitale Dokument korrekt angezeigt wird, ist die Gültigkeit der Schiedsrichter-Lizenz sowie ein aktuelles Porträtbild.
Allerdings sollten die Verantwortlichen darauf achten, dass der/die Schiedsrichter*in den Ausweis auch in der BFV-App vorzeigt. Alle Unparteiischen aus Bayern sind dazu aufgerufen, ein aktuelles Foto von sich im SpielPLUS-System hochzuladen.
Wo kann ich als Referee ein aktuelles Porträtbild hochladen?
Im SpielPLUS-System kann bereits jetzt jede Schiedsrichterin und jeder Schiedsrichter in Bayern ein aktuelles Foto von sich hochladen. Dies geht ganz einfach in der Anwendung „Schiri-Ansetzung“, über die die Unparteiischen auch ihre Ansetzungen oder Freitermine verwalten. Unter der Rubrik „Eigene Daten – Stammdaten“ gibt es die Möglichkeit, ein aktuelles Bild von sich hochzuladen.
Wichtig: Damit der digitale Schiedsrichter-Ausweis funktioniert, muss zwingend ein Foto im SpielPLUS hochgeladen sein. Ansonsten kann der Ausweis nicht digital dargestellt werden.
Sobald die bayerischen Unparteiischen ihre Fotos hochgeladen haben, sind die Schiedsrichter-Verwalter*innen der einzelnen Gruppen in Bayern am Zug. Es gilt zu überprüfen, ob die korrekte Person abgebildet und die Qualität des Fotos ausreichend ist. Werden die Voraussetzungen erfüllt, steht dem Schiedsrichter-Ausweis auf dem digitalen Spielfeld nichts mehr im Weg.
Gedruckter Ausweis in Einzelfällen möglich
Natürlich bietet der BFV auch weiterhin an, Ausweise für einzelne Schiedsrichter*innen in gedruckter Form auszugeben. Die neuen Papier-Exemplare ähneln den digitalen Pendants und werden Kreditkartenformat haben. Um einen analogen Ausweis zu beantragen, genügt eine formlose Mail an schiedsrichter@bfv.de mit Namen, Vornamen sowie der SR-Ausweisnummer. Für das Ausstellen eines neuen Schiedsrichter-Ausweises fallen Kosten (Anlage zur Finanzverordnung § 2 Abs. 18) in Höhe von 5,16 Euro an, die über die Schiedsrichter-Gruppe abgerechnet werden.